Kleinunternehmer-Grenzprüfer §19 UStG
Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung prüfen: Vorjahresgrenze (25.000 €) und laufende Jahresgrenze (100.000 €) — mit Fallbeileffekt-Hinweis bei Überschreitung und Sonderregel für Neugründungen. Stand: Reform ab 1.1.2025.
Umsätze eingeben
Umsätze jeweils netto (ohne Umsatzsteuer) eingeben. Bei einer Neugründung im laufenden Jahr entfällt die Vorjahresgrenze automatisch.
Über dieses Werkzeug
Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) befreit von der Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € (jeweils netto) nicht überschreitet. Seit der Reform zum 1.1.2025 gilt bei Überschreiten der laufenden Jahresgrenze der sogenannte Fallbeileffekt: die Steuerbefreiung endet sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet — nicht erst zum Jahreswechsel. Neugründungen starten automatisch als Kleinunternehmer, ohne Prognose und ohne Hochrechnung auf ein volles Jahr; es zählt nur die laufende Jahresgrenze. Für den Übergangsjahrgang, bei dem 2024 als Vorjahr gilt, ist wegen des Systemwechsels von Brutto- auf Nettobetrachtung eine Sonderschwelle von brutto 29.750 € zu beachten. Dieses Werkzeug bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung — bei Grenzfällen empfiehlt sich Rücksprache mit dem Steuerbüro.